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   BFH, 28.04.2010 - VII B 92/09   

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https://dejure.org/2010,16802
BFH, 28.04.2010 - VII B 92/09 (https://dejure.org/2010,16802)
BFH, Entscheidung vom 28.04.2010 - VII B 92/09 (https://dejure.org/2010,16802)
BFH, Entscheidung vom 28. April 2010 - VII B 92/09 (https://dejure.org/2010,16802)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • openjur.de

    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • Bundesfinanzhof

    KN Abschn 16 Anm 3, KN Abschn 16 Anm 4, KN Kap 84 Anm 5A, KN Kap 84 Anm 5B, KN Kap 84 Anm 5E, KN Pos 8471
    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • Bundesfinanzhof

    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Abschn 16 Anm 3 KN, Abschn 16 Anm 4 KN, Kap 84 Anm 5A KN, Kap 84 Anm 5B KN, Kap 84 Anm 5E KN
    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Abschn 16 Anm 3 KN, Abschn 16 Anm 4 KN, Kap 84 Anm 5A KN, Kap 84 Anm 5B KN, Kap 84 Anm 5E KN
    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • rewis.io

    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • ra.de
  • rewis.io

    Zolltarif: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1
    Datenerfassungseinheit als automatische Datenverarbeitungsmaschine bzw. als Einheit eines automatischen Datenverarbeitungssystems bezogen auf eine zutreffende Tarifierung durch die Zollverwaltung

  • datenbank.nwb.de

    Tarifierung: Einreihung eines Schiffsdatenschreibersystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 17.03.2005 - C-467/03

    Ikegami

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - VII B 92/09
    Somit handelt es sich um ein Gerät, das mit seiner Hauptfunktion Signale von Videokameras sowie Mikrofonen konvertiert und für eine spätere Wiedergabe speichert und damit --auch wenn es nach Ansicht des FG eine automatische Datenverarbeitungsmaschine enthält-- i.S. der Anm. 5 E zu Kap. 84 KN eine eigene Funktion (andere als Datenverarbeitung) ausführt, weshalb sie in die ihrer Funktion entsprechende Position oder mangels einer solchen Position in eine Sammelposition einzureihen ist (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 17. März 2005 C-467/03 --Ikegami--, Slg. 2005, I-2389, ZfZ 2005, 161).
  • BFH, 11.02.2002 - VII B 136/01

    Zolltarifsache - Allgemeines Revisionssystem - Grundsätzliche Bedeutung -

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - VII B 92/09
    Geht es --wie im Streitfall-- allein darum, ob die Zollverwaltung die betreffende Ware zutreffend in den Zolltarif eingereiht hat oder ob die gegenteilige Auffassung des Beschwerdeführers die richtige ist, beschränkt sich also die Rechtsfrage, der grundsätzliche Bedeutung i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zukommen soll, auf die Frage der zutreffenden Tarifierung, so kommt, wie der beschließende Senat in seinem Beschluss vom 11. Februar 2002 VII B 136/01 (BFHE 198, 242, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2002, 229) ausgeführt hat, der Klärungsbedürftigkeit der Tarifierungsfrage und ihrer ausreichenden Darlegung (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO) entscheidende Bedeutung zu.
  • BFH, 28.11.2008 - VII B 59/08

    Milchabgabe - zeitweilige Überlassung von Referenzmengen - Nottötungen von Kühen

    Auszug aus BFH, 28.04.2010 - VII B 92/09
    Insoweit ist das FG-Urteil jedenfalls im Ergebnis richtig (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde: Senatsbeschluss vom 28. November 2008 VII B 59/08, BFH/NV 2009, 806, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 62/20

    Zolltarif: Einreihung eines mit einem Überwachungssensor ausgerüsteten

    Die Ware stellt keine funktionelle Einheit in diesem Sinne dar, weil die beiden Maschinen ein Ganzes bilden, also dauerhaft fest miteinander verbunden sind (vgl. dazu das Urteil des BFH vom 28. April 2010, VII B 92/09, das mehrere an verschiedenen Stellen eines Schiffs installierte und mit Kabeln untereinander verbundene Komponenten als solche funktionelle Einheit einordnet, die eine über die Einzelfunktionen der Komponenten hinausgehende Gesamtfunktionalität aufweist).
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